Mietvertrag zwischen Privatpersonen

Yescapa stellt dir einen Mietvertrag zur Verfügung, der Mieter und Vermieter während der Reservierung absichert.

Vergewissere dich vor der Abreise, dass du den von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrag bei dir hast. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zur Reservierung sowie ein Übergabeprotokoll, welches beide Parteien im Streitfall absichert.

Der Mietvertrag erscheint sobald die Reservierung bestätigt wurde und alle nötigen Dokumente vorhanden sind.

Der Mietvertrag ist jederzeit in deinem Konto verfügbar.
Es gibt eine PDF-Version, die du ausdrucken kannst, und eine digitale Version, die in der App verfügbar ist: Stimme dich mit dem Mieter/Vermieter vor der Abreise zur bevorzugten Version ab und fülle den Mietvertrag inkl. Übergabeprotokoll am Tag der Abreise aus.

Bereit für's Abenteuer?


Mietvertragsbedingungen für Wohnmobilvermietung

In Anwendung der Bestimmungen der Artikel 1713 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird vereinbart, dass der private Eigentümer dem Mieter das bei der Buchung vorgesehene Fahrzeug gegen die vorgesehene Vergütung und unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen nicht gewerblich vermietet. Wenn Einzelunternehmen und gewerbliche Vermieter durch eine der Partnerversicherungen von Yescapa versichert sind, gelten die unten aufgeführten Bedingungen und Gebühren. Jede Änderung des Vertrags oder seiner Bestimmungen widerruft die Vermittlungsfähigkeit von Yescapa.

Das hiermit vermietete Fahrzeug ist ausschließlich zum privaten Gebrauch und als Reisemobil zu nutzen.

ÜBERGABE UND ÜBERGABEPROTOKOLL Dieser Mietvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere der Strassenverkehrsverordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Strassenverkehrszulassungsverordnung. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, ein Übergabeprotokoll über den Zustand des Wohnmobils vor Abfahrt und bei Rückgabe auszufüllen. Dieses Dokument gilt im Streitfall als Beweis. Der Mieter akzeptiert das Wohnmobil im übernommenen Zustand am Tag der Abreise. Außer dem Übergabeprotokoll, ist am Abreisetag und Rückgabetag keine andere Formalität von seiten des Mieters oder Vermieters zu erstellen. Der Mieter darf ausschließlich in den Ländern reisen, die er bei Reservierungsanfrage angegeben hat. (stehen auf dem Mietvertrag) Der Mieter muss die Bedingungen des Vermieters respektieren (zum Beispiel: Nichtraucherfahrzeug, keine Tiere etc.)

Der/die Fahrer des aktuell gemieteten Fahrzeugs bescheinigt/bescheinigen, dass sie im Besitz des Führerscheins sind, der gemäß seinen Eigenschaften und dem GVW (Bruttogewicht des Fahrzeugs) gültig ist. Die Fahrer müssen die Altersbedingungen und Mindestbesitzdauer des Führerscheins gemäß der abgeschlossenen Versicherung einhalten, wie auf der Seite der Mietversicherungen angegeben. Das Fahrzeug darf nur von dem/den im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) gefahren werden.

Der Mieter haftet persönlich und vertraglich bei Unterzeichnung des Mietvertrages wie in Artikel 9 beschrieben.

Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug weder verkaufen, verleihen, noch untervermieten – egal für welchen Zweck. Sollte jedoch eine Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sein, dürfen allerdings die Mitarbeiter einer Werkstatt/der Pannenhilfe das Fahrzeug bedienen, sofern der Vermieter vorher benachrichtigt wurde und seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.

Der Mieter legt seine Kilometerauswahl bei Reservierungsanfrage an den Vermieter fest. Diese feste Kilometerzahl wird bei der Zusammenfassung der Anfrage vor Zahlung erneut angezeigt und erscheint auf dem Mietvertrag. Die Parteien nehmen diese bei Vertragsunterzeichnung vertraglich an, was im Nachhinein nicht mehr widerrufen werden kann.

Der Eigentümer hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn die im Vertrag festgelegte Kilometerauswahl gemäß dem in der Anzeige festgelegten und auf dem Vertrag ausgewiesenen Einheitstarif überschritten wird. Jede Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, die eine andere Kilometerauswahl vereinbart, muss auf dem Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Kilometerauswahl ist der Mieter verpflichtet, die Differenz zu dem im Mietvertrag festgelegten Preis zu zahlen. Der Betrag muss, soweit möglich, bei Fahrzeugrückgabe gezahlt werden.

Der Mieter wird erst dann von seiner vertraglichen Haftung entbunden, wenn das Fahrzeug, die beigefügten Unterlagen und Schlüssel dem Eigentümer übergeben wurden, unter Bedingung dass:

  • kein Bußgeldbescheid für den angemieteten Zeitraum vom Vermieter empfangen wurde ;
  • Der Vermieter hat keine Aufforderung zur Bezahlung von während dem Mietzeitraum entstandenen Mautgebühren erhalten;
  • keine inneren und/oder außere Schäden vermerkt und auf dem Rückgabeprotokoll festgehalten werden.

Andernfalls bleibt der Mieter gegenüber dem Eigentümer weiterhin verpflichtet und muss die Vertragsbestimmungen einhalten, bis eine Lösung des Vorfalls oder des Problems bzw. der Probleme vorliegt.
Sollte während der Mietzeit eine Geldbuße wegen eines Verstoßes eintreffen, ist der Mieter verpflichtet, diese sofort nach Vorlage der Buße zu zahlen.
Falls der Vermieter eine während der Vermietung entstandene Maut- oder Strafgebühr erhält, muss der Vermieter den Nachweis darüber erbringen, und Yescapa wird die sofortige Zahlung der genannten Beträge vom Mieter einfordern. Der Mieter verpflichtet sich, diese durch ihn verursachten Maut- oder Strafgebühren umgehend zu bezahlen. Wenn möglich kann die Kreditkarte, die bei der Bezahlung der Reservierung verwendet wurde, zum Einzug ebendieser Gebühren verwendet werden.
Wenn der Mieter das Innere und/oder Äußere des Fahrzeugs beschädigt, bleibt seine Haftung bestehen und fordert ihn auf, den Reparaturbetrag oder den Betrag des Selbstbehaltes zu zahlen.
Das Fahrzeug und alle dem Mieter zur Verfügung gestellten Zubehörteile sind in dem bei der Übernahme des Fahrzeugs angegebenen Zustand zurückzugeben. Ein Kostenvoranschlag für die Reparaturen muss vom Eigentümer in einer Werkstatt seiner Wahl eingeholt werden. Wenn der Reparaturbetrag von Yescapa als zu hoch erachtet wird, verpflichtet sich der Vermieter, innerhalb der von Yescapa gesetzten Frist einen zweiten Kostenvoranschlag in einer anderen Werkstatt einzuholen. Der zweite Kostenvoranschlag kann nicht in einer Werkstatt eingeholt werden, in der der Eigentümer oder ein Familienmitglied angestellt oder Geschäftsführer ist.
Der Verlust oder die Beschädigung, auch nur eines Teils, des Fahrzeugs oder des Zubehörs verpflichtet den Mieter, unter Vorlage eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung (je nach Art der Reparatur) bis zur Höhe des Gesamtbetrags der Reparaturen finanziell zu bezahlen, sobald seine Haftung bei Rückgabe des Fahrzeugs aus dem Mietvertrag oder einem anderen relevanten Element (gütlicher Bericht, Augenzeuge, verbleibender Dritter) hervorgeht. Wird die Bürgschaft von Yescapa im Rahmen der Vermietung verwaltet, ermächtigt der Mieter Yescapa, den Betrag der fälligen Beträge nach den in Artikel 11 genannten Verfahren abzuziehen.
Die Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs muss an einem sehr gut beleuchteten Ort erfolgen, damit sie unter guten Bedingungen stattfinden kann.

Alle Teile und Oberflächen des Fahrzeugs müssen geprüft werden, einschließlich der oberen Teile des Fahrzeugs. Diese Rückgabe muss von denselben Personen durchgeführt werden wie bei der Abreise. Der Vermieter kann die Fahrzeugübergabe einem Dritten anvertrauen, vorausgesetzt, dass es sich um dieselbe Person bei der Übergabe und Rückgabe des Rückgabe handelt. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, den Mietern vor der Übergabe die Kontaktdaten dieser dritten Person zu übermitteln. Wenn die Rückgabe nicht von derselben Person durchgeführt wird wie bei der Übergabe, können die auf dem Rückgabeprotokoll vermerkten Schäden nicht von unserem Team geprüft werden und der Vermieter muss die Kaution zurückerstatten, wenn er diese verwaltet. Ausnahmen werden toleriert, wenn die Person, die für die Rückgabe verantwortlich ist, aufgrund höherer Gewalt nicht anwesend ist und der Mieter vorher schriftlich zugestimmt hat. In solchen Fällen kann Yescapa soweit es die Sachlage ermöglicht eine Bearbeitung des Schadens durchführen.

Verspätung einer der Parteien

Die Fahrzeugübergabe ist bei Abreisen am Vormittag standardmäßig auf 9:00 Uhr morgens fixiert, und für 14:00 Uhr bei einer Abreise am Nachmittag. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist bei einer Rückgabe am Vormittag standardmäßig für 12:00 Uhr festgelegt, und für 20:00 Uhr bei einem vollen letzten Reisetag. Diese Zeiten sind Richtwerte und gelten, sofern Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart haben. Verspätungen des Vermieters oder des Mieters bei der Über- und/oder Rückgabe des Fahrzeugs von mehr als zwei (2) Stunden werden wie folgt berechnet: Handelt es sich um eine Verspätung von zwei bis sechs Stunden, ist die geschädigte Partei dazu berechtigt, eine Zahlung von zehn Euro pro verspäteter Stunde einzufordern. Bei mehr als sechs Stunden Verspätung ist die geschädigte Partei dazu berechtigt, einen Betrag in Höhe eines Tagesmietpreises zuzüglich 100 Prozent (100%) einzufordern, d. h. zwei Miettage. Diese Forderung ist direkt zwischen den beiden Parteien geltend zu machen, wobei der geschuldete Betrag mit dem zwischen ihnen vereinbarten Zahlungsmittel beglichen werden muss.

Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden seitens des Vermieters hat der Mieter das Recht, die Stornierung der Reservierung zu verlangen und eine Rückerstattung von 100% des Mietpreises zu erhalten oder den Betrag für die Anmietung eines anderen Fahrzeugs zu verwenden. In einer solchen Situation kann es zur Deaktivierung der Anzeige des Vermieters kommen, sowie zu einer Strafgebühr von 150€ an Yescapa als Ausgleich für den Verlust der Servicequalität. Diese Strafen werden nicht verhängt, wenn der Grund für die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Die Gesamtmiete wird im Voraus über die gesicherte Zahlungsseite von Yescapa bezahlt und die Vergütung für den Vermieter wird am ersten Tag nach der Abreise an diesen überwiesen. Für alle möglichen Kosten für optionales Zubehör, deren Nutzung der Vermieter in Rechnung stellen möchte, muss er den Mieter vorher informieren und eine Vereinbarung über den Betrag treffen, der vor der Abreise persönlich bezahlt wird.

Der Vermieter muss das Fahrzeug möglichst mit einem zu hundert Prozent (100%) aufgefüllten Kraftstofftank übergeben. Ebenso muss der Mieter das Fahrzeug mit einem zu hundert Prozent (100%) vollen Tank zurückgeben. Andernfalls muss der Mieter das Fahrzeug mit derselben Tankfüllung wie bei der Übernahme des Fahrzeugs zurückgeben.

Der Vermieter verpflichtet sich außerdem, sein Fahrzeug mit voller Gasflasche sowie für die Reise ausreichend Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschflüssigkeit und ggf. Produkten für den Gebrauch der Toilettenkassette und des Frischwassertanks sowie AdBlue zu überlassen. Diese Produkte sind Verbrauchsgüter, welche in der für die Vermietung erhobenen Vergütung enthalten sind. Wenn diese am Tag der Abreise fehlen oder während der Mietzeit aufgebraucht werden, muss der Mieter sie kaufen. Gegen Erhalt einer Quittung muss der Vermieter dem Mieter die Kosten dafür direkt in bar oder per Banküberweisung rückerstatten.

Im Falle eines mechanischen Zwischenfalls während der Vermietung muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen. Es liegt in seiner Verantwortung, das Fahrzeug in eine kompetente Werkstatt zu bringen, die zuvor durch die Versicherungspannenhilfe empfohlen wurde. Nach der Diagnose der Werkstatt können Reparaturen oder Teilewechsel erforderlich sein, damit das Fahrzeug wieder einsatzbereit ist. Eine schriftliche Erlaubnis in Form einer E-Mail oder einer SMS vom Vermieter muss vom Mieter eingeholt werden, bevor er die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Wenn der Vermieter seine Zustimmung zur Durchführung der Reparaturen gibt, kann der Mieter die Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Die Rechnung kann in diesem Fall vom Mieter bezahlt werden, um die Reise weiterzuführen. Der Betrag für die Reparatur geht zu Lasten jener Vertragspartei, die für den Schadenursprung verantwortlich ist. Sogenannte mechanische Pannen (außer Batterie) sind meist das Ergebnis von normalem Verschleiß oder Alter des Fahrzeugs, können aber auch auf eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter zurückzuführen sein. Um die Verantwortung zuzuweisen, kann Yescapa das Wartungsheft des Fahrzeugs, Rechnungen für Wartungen oder Ersatzteile und/oder eine Diagnose in einer Werkstatt anfordern.

Im Falle eines Unfalls oder einer mechanischen Panne, die das Fahrzeug fahrunfähig macht, kann der Mieter das Fahrzeug in der von der Versicherungspannenhilfe genannten Werkstatt lassen. Die Pannenhilfe wird den Mieter je nach Situation über die weiteren Schritte informieren. Bei Schwierigkeiten einer Zuordnung von Verantwortlichkeiten muss der Mieter auf den Pannendienst warten, um ein Gutachten bzw. eine Prüfung des Sachstandes durchzuführen. Er muss zudem Fotos des Fahrzeuges machen (innen und außen), um den Zustand des Fahrzeugs vor der Abholung nachzuweisen. Im Falle einer Rückführung durch die Pannenhilfe muss der Mieter die Differenzkosten des fehlenden Treibstoffs im Vergleich zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe übernehmen. Wenn der Eigentümer die Reparatur ablehnt oder wenn der mechanische Defekt das Fahrzeug innerhalb eines längeren als in der entsprechenden Versicherung vorgesehenen Zeitraums fahrunfähig macht, muss der Vermieter sein Fahrzeug in der Werkstatt abholen, nachdem die erforderlichen Reparaturen durchgeführt wurden. Je nach Versicherung können die Kosten für den Transport zur genannten Werkstatt gemäß der im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen übernommen werden.

Wenn die Fahruntauglichkeit auf einen vom Mieter verursachten Missbrauch oder Unfall zurückzuführen ist, kann der Vermieter die Kosten der Rückführung an seinen Wohnort auf die vom Mieter geleistete Kaution einbehalten. Ist die Ursache der Fahruntauglichkeit zufällig oder unbestimmbar, gehen die Rückführungskosten zu gleichen Teilen zu Lasten des Eigentümers, d.h. 50% für jede Vertragspartei. Die im Rahmen des Mietvertrages geleistete Kaution kann zur Durchführung einer solchen Maßnahme verwendet werden. Wenn die Fahruntauglichkeit auf normalen Verschleiß oder auf Fahrlässigkeit bei der regelmäßigen Wartung zurückzuführen ist, für die der Eigentümer verantwortlich ist, muss dieser die gesamten Rückführungskosten übernehmen. Hinsichtlich der Entfernung der Rückführung des Fahrzeugs müssen alle bereisten Länder auf dem Mietvertrag erwähnt oder Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer sein. Andernfalls übernimmt der Mieter die Gesamtkosten der Rückreise.

Wird der mechanische Schaden durch eine falsche Handhabung von Seiten des Mieters, eines Dritten oder eines festen Gegenstandes verursacht und wird der Mieter dafür verantwortlich gemacht, so ist dieser verpflichtet, alle anfallenden Reparaturen zu bezahlen und hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der nicht genutzten Miettage. Versicherungs- und Servicegebühren werden nicht rückerstattet.

Wenn der mechanische Schaden auf normalen Verschleiß oder schlechte Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen ist, ist der Vermieter verantwortlich und muss die Reparaturkosten übernehmen. Hat der Mieter diese Reparaturkosten vorgestreckt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, diese Reparaturen ausschließlich von einer autorisierten Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Der Mieter ist von seiner Verantwortung befreit, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der mechanische Schaden auf normalen Verschleiß oder schlechte Wartung des Fahrzeugs durch den Vermieter zurückzuführen ist. Dieser Nachweis kann mit Hilfe eines vereidigten Sachverständigen erbracht werden.

Für den Fall, dass es weiterhin nicht möglich ist, die Verantwortung für den Vorfall zu definieren, ist es vorgesehen, dass der Vermieter und der Mieter die Verantwortung und die Kosten für die Reparatur zu jeweils 50% übernehmen.

Der Vermieter verpflichtet sich, sein Fahrzeug in einwandfreiem, sauberem und fahrtüchtigem Zustand zu überlassen - nach Überprüfung des Reifendrucks, mit vollem Kraftstofftank und für die Reise ausreichend befüllter Gasflasche, gereinigter Toilettenkassette sowie nach erfolgter Entleerung des Grauwassers und durchgeführter der im Mietvertrag beschriebenen Innen- und Außenreinigung. Wenn nicht anders auf dem Mietvertrag vermerkt, bestätigt der Mieter mit der Übernahme des Fahrzeuges diesen einwandfreien Zustand des Fahrzeuges bezüglich Funktionalität, Fahrtüchtigkeit und Sauberkeit.

Mieter und Vermieter sind verpflichtet, den Mietvertrag in beiden Ausfertigungen zu unterzeichnen. Das Über- und Rückgabeprotokoll muss zwingend am Tag der Abreise und Rückkehr ausgefüllt werden. Beide Parteien können in ihrer Muttersprache auf ihr Exemplar schreiben: Die beschriebenen Informationen müssen auf jedem der beiden Exemplare übereinstimmen. Bei der Über- und Rückgabe verpflichtet sich der Vermieter in Anwesenheit des Mieters zur Überprüfung aller wichtiger Funktionselemente seines Fahrzeugs wie Klimaanlage, Heizung, Warmwasserbereiter, Kühlschrank, Backofen, Kochplatten (unvollständige, exemplarische Liste). Insbesondere muss er auf dem Mietvertrag das Ablaufdatum der Gasleitungen vermerken, wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist.

Der Vermieter verpflichtet sich bei Fahrzeugrückgabe und -Übergabe, in Anwesenheit des Mieters einige Fahrmanöver durchzuführen, um mögliche Anomalien festzustellen, wie etwa verdächtige Geräusche oder defekte Funktionselemente.

Der Vermieter verpflichtet sich, sein Fahrzeug so sauber wie möglich zu übergeben. Falls der Mieter mit dem Sauberkeitszustand des Fahrzeugs nicht einverstanden ist, ist dies auf dem Übergabeprotokoll in dem dafür vorgesehenen Feld anzugeben. Dem Vermieter wird empfohlen, anschließend eine zufriedenstellende Reinigung durchzuführen. Wenn der Mieter nach dieser Reinigung oder dem Angebot, eine Reinigung durchzuführen, das Fahrzeug erneut ablehnt, ist der Grund mangelnder Sauberkeit nicht mehr ausreichend, um die Vermietung zu stornieren, und eine Rückerstattung für den Mieter ist nicht mehr möglich: Der Vermieter erhält in diesem Fall seine Vergütung wie ursprünglich vorgesehen. Wenn der Vermieter sein Fahrzeug nicht reinigen möchte und der Mieter sich weigert, es entgegenzunehmen, trägt der Mieter die Verantwortung, einen Nachweis über einen unzureichenden Sauberkeitszustand zu erbringen (Fotos, Videos....). Dieser Nachweis muss so schnell wie möglich per E-Mail an Yescapa geschickt werden. Der Mieter muss die Vermietung in diesem Fall unverzüglich und vor Ablauf des ersten Miettages (theoretischer Abreisetag) in seinem Yescapa-Konto stornieren. Wenn Yescapa den Sauberkeitszustand als unzureichend beurteilt, behält sich die Plattform das Recht vor, vom Vermieter eine vollständige Rückerstattung zu verlangen.

Der Vermieter verpflichtet sich, die Kosten für alle Reparaturen am Fahrzeug zu tragen, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, sondern im Zuge einer normalen Fahrzeugnutzung entstanden sind. Wenn der Mieter die Reparaturkosten vorstreckt, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter diese Reparaturkosten gegen Vorlage von Zahlungsbelegen zurückzuerstatten. Der Vermieter muss dem Mieter für diese situationsbedingt unbedingt notwendigen Reparaturen zuvor ausdrücklich seine Genehmigung erteilt haben. Solche Anträge und Genehmigungen müssen unbedingt schriftlich in Form einer E-Mail oder SMS erfolgen.

Im Falle einer Panne oder einer Beschädigung eines Ausstattungselements des Fahrzeugs, die auf eine Abnutzung des Gegenstands zurückzuführen ist und nicht auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter, ist der Vermieter verpflichtet, eine Entschädigung im Verhältnis zu dem während der Mietzeit entstandenen Schaden zu zahlen, die von seiner Vergütung abgezogen wird.

  • Unverzichtbares Ausstattungselement (Kühlschrank, Klimaanlage, Heizung, Wasserpumpe, Bettzeug, Lichter)
    Ein Miettag bei einer Mietdauer von sechs Tagen oder weniger, zwei Miettage bei einer Mietdauer zwischen sieben und zehn Tagen, drei Miettage bei einer Mietdauer von elf Tagen oder mehr. Im Falle einer Fehlfunktion mehrerer Ausstattungselemente während der Mietzeit können diese Strafen kumuliert werden, dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50% der Vermietervergütung betragen. Die Zahlung der genannten Strafe verpflichtet den Vermieter zur vollen Haftung gegenüber dem Mieter, Yescapa übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung dieser Strafe.

  • Zweitrangiges Ausstattungselement (Tisch, Markise, Autoradio, Fernseher, Geschirr)
    Ein halber Miettag bei einer Mietdauer von sechs Tagen oder weniger, ein Miettag bei einer Mietdauer zwischen sieben und zehn Tagen, anderthalb Miettage bei einer Mietdauer von elf Tagen oder mehr. Im Falle einer Fehlfunktion mehrerer Ausstattungselemente während der Mietzeit können diese Strafen kumuliert werden, dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50% der Vermietervergütung betragen. Die Zahlung der genannten Strafe verpflichtet den Vermieter zur vollen Haftung gegenüber dem Mieter, Yescapa übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung dieser Strafe.

Im Falle von Schäden, die bei der Rückgabe gemeldet und bei der Abreise nicht festgestellt wurden, muss der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten, wenn die Kaution von ihm verwaltet wird, und dies im Mietvertrag an der dafür vorgesehenen Stelle vermerken. Die Kaution wird vom Vermieter während der Bearbeitung des Falls einbehalten und kann endgültig, vollständig oder teilweise einbehalten werden, wenn die von Yescapa schriftlich mitgeteilte Einschätzung auf eine vollständige oder teilweise Haftung des Mieters hindeutet. Die Einzelheiten des zu behaltenden und/oder zurückzugebenden Betrags werden von Yescapa angegeben, ebenso wie die einzuhaltenden Fristen. Eine einvernehmliche Einigung wird nachdrücklich empfohlen, aber in Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien müssen der Vermieter und der Mieter den Schaden/die Schäden über das im Benutzerkonto verfügbare Formular innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Mietzeit melden. Sollte das Fahrzeug vor der Anmietung beschädigt werden, ist der Vermieter verpflichtet, den betroffenen Mieter zu informieren, um eine mögliche Entschädigung zu vereinbaren.

Der Vermieter ist verpflichtet, den Zustand der Reifen seines Fahrzeuges zu prüfen, das er auf Yescapa zur Vermietung anbietet. Es ist notwendig, die Reifen alle 5 (fünf) Jahre zu wechseln. Yescapa fragt die Besitzer nach Fotos der Reifen vor jeder ersten Vermietung des Jahres. Bei einem Unfall muss der Mieter den/die beschädigte/n Reifen aufbewahren und/oder ein Foto des/der Reifen und insbesondere der Kennzeichnung des Reifenalters (DOT) machen.

Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter verantwortlich. Wenn nur der platte Reifen ausgetauscht werden muss (wenn der zweite Reifen desselben Satzes neu ist), muss der Mieter 100% der Kosten für den Austausch tragen. Meistens wird es jedoch notwendig sein, beide Reifen eines Satzes zu wechseln; in diesem Fall gehen 75% der Kosten für den Austausch der Reifen (beschädigter Reifen und zweiter Reifen derselben Achse) zu Lasten des Mieters. Die übrigen 25% gehen zu Lasten des Vermieters.

Beim Platzen eines Reifens:

  • Wenn die Reifen weniger als 5 Jahre alt sind: Das Auftreten eines geplatzten Reifens wird als Folge einer unsachgemäßen Nutzung durch den Mieter angesehen. Im Falle, dass die Fotos des Übergabeprotokolls eine Abnutzung des betreffenden Reifens belegen, behält sich Yescapa die Möglichkeit vor, die Verantwortung und die Zahlung im Verhältnis 50/50 zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.
  • Wenn die Reifen 5 Jahre oder älter sind: Das Auftreten eines Reifenplatzers gilt als Folge der Abnutzung der Reifen und fällt somit in den Verantwortungsbereich des Vermieters, außer wenn die Umstände des Auftretens auf eine nachweislich unsachgemäße Verwendung durch den Mieter hindeuten (z. B. nach dem Befahren einer nicht asphaltierten Straße, einem Aufprall auf einen festen Körper, einem nicht überprüften Luftdruck usw.) oder wenn die Diagnose einer Werkstatt vorliegt. Es ist zu beachten, dass die Parteien sich verpflichten, die Reifen bei Mietbeginn zu überprüfen und zu fotografieren. Wenn ein Foto nicht vorgelegt werden kann, wird nur der Zustand berücksichtigt, der im Übergabeprotokoll angegeben ist, und es wird eine Rechnung über den Kauf des Reifens verlangt, um das Alter des Reifens zu belegen. Wenn eine Begutachtung des Fahrzeugs möglich ist (im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung), kann der beauftragte Gutachter die Ursache des Reifenplatzers sowie die Verantwortung des Vermieters oder des Mieters bestimmen. Andernfalls wird das zuvor beschriebene Verfahren angewandt.

Im Falle einer Unterbrechung der Reise aufgrund einer Fahrzeugpanne, für die nicht der Mieter verantwortlich ist, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Betrag zu erstatten, der den nicht in Anspruch genommenen Miettagen und Kilometern entspricht. Die Abstimmung dieser Rückerstattung erfolgt unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter ist für diese Rückerstattung allein verantwortlich. Falls der Vermieter diese dem Mieter zustehende Rückerstattung nicht durchführt, kann der Mieter rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten.

Tritt eine solche Panne innerhalb der ersten 48 Stunden der Reise auf, ist der Vermieter verpflichtet, die gesamte Miete rückzuerstatten. In diesem Fall behält sich Yescapa das Recht vor, die Vermietervergütung vorerst einzubehalten, bis die Ursache der Panne geklärt ist.

Yescapa behält sich das Recht vor, das Serviceheft des Fahrzeugs, alle Wartungs- oder Ersatzrechnungen, die mit der Panne in Zusammenhang stehen könnten, und/oder einen Bericht einer kompetenten Werkstatt anzufordern, falls diese für die Prüfung der Verantwortlichkeit für die Reparatur erforderlich ist.

Falls die Ursache der Panne nicht festgestellt werden kann, ist der Vermieter zu einer Rückerstattung von 50% seiner Vermietervergütung und der anteilmäßigen nicht vom Mieter in Anspruch genommenen Kilometerpauschale verpflichtet.

Der Mieter kann für die nicht durchgeführte Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs sowie die Reinigung der Toilettenkassette aufgrund einer Unterbrechung der Vermietung nicht finanziell verantwortlich gemacht werden, sofern er für die Unterbrechung nicht oder nur teilweise verantwortlich ist.

Wenn die Kaution vom Vermieter verwaltet wird, muss sie bis zur Rückgabe des Fahrzeugs aufbewahrt werden, damit überprüft werden kann, ob eventuelle Schäden, die keine Folge der Panne sind, entstanden sind. Im Falle eines Schadens ist der Vermieter verpflichtet, diesen innerhalb von 24 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs zu melden, indem er Fotos des Übergabeprotokolls, den bei der Übergabe unterschriebenen Mietvertrages und Fotos der Schäden und des eingeschalteten Armaturenbretts vorlegt. Beachte bitte, dass die Kaution nicht zur Begleichung von Kosten verwendet werden kann, die im Zusammenhang mit Reisen des Vermieters zur Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Reparaturen am Fahrzeug entstehen. Die Kaution kann nicht dazu verwendet werden, fehlenden Treibstoff aufgrund einer nicht vom Mieter verantworteten Mietunterbrechung zu ergänzen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Versicherungsnachweis auszudrucken und ihn vor Reisebeginn zur Kenntnis zu nehmen. Der Mietvertrag muss am Tag der Abreise in Anwesenheit beider Parteien unterzeichnet werden, entweder über die mobile App des Vermieters oder in Papierform, die auf den Profilen des Mieters und des Vermieters verfügbar ist. Auf dem Papiervertrag sind die Parteien in dem Fall, dass Vermieter und Mieter nicht eine gemeinsame Sprache sprechen, dafür verantwortlich, den Inhalt zu verstehen, bevor sie ihn unterzeichnen. Yescapa kann abhängig von den Öffnungszeiten Unterstützung bei der Verständigung zwischen den Parteien leisten.

Der Mieter hat das Recht, die Vermietung abzulehnen, wenn das Fahrzeug nicht mit der auf der Plattform Yescapa angegebenen Beschreibung übereinstimmt. Die Fotos von Innen und Außen des Fahrzeugs auf der Plattform müssen der Realität entsprechen. Falls der Mieter die Anmietung ablehnt, ist er dazu verpflichtet, Beweise für die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs (Fotos, Videos etc.) vorzulegen. Der Mieter hat den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs und dessen gesamtenAusrüstung während der Inventarisierung sicherzustellen. Mit der Übernahme des Fahrzeugs beginnt der Mieter mit der Vermietung und kann von Yescapa keine Rückerstattung oder kommerzielle Geste bezüglich des Zustandes des Fahrzeugs verlangen.

Der Mieter muss sich vergewissern, dass das Fahrzeug abgeschlossen ist, bevor er es verlässt. Er darf keine persönlichen Gegenstände von außen ersichtlich in das Fahrzeug legen und muss alle Maßnahmen ergreifen, um einen Diebstahl zu verhindern. Weder der Vermieter, noch Yescapa können für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der persönlichen Gegenstände des Mieters und der Reisenden verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines versuchten Einbruchs oder Diebstahls und ohne einen identifizierten oder identifizierbaren Dritten gehen alle aus dem Einbruch oder Diebstahl resultierenden Schäden zu Lasten des Mieters.

Bei Unfall und/oder Schaden des Fahrzeugs (innen und/oder außen), muss der Mieter sofort den Vermieter, sowie Yescapa darüber per Telefon und/oder per Mail benachrichtigen.

Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Vermieter und Yescapa über mögliche erfolgte Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug per Telefon und/oder per Mail zu informieren. Der Mieter kann in einem solchen Fall die Kosten für mögliche Reparaturrechnungen übernehmen, um die Reise fortzusetzen. Die Kosten der Reparaturen geht zu Lasten der verantwortlichen Partei, je nachdem, wodurch der Schaden verursacht wurde.

Der (Die) in diesem Mietvertrag angegebene(n) Fahrer muss (müssen) im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein, um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als oder gleich 3,5 Tonnen zu führen. Der/Die Fahrer muss/müssen zwingend das für die Versicherung erforderliche Mindestalter und die Mindestdauer des Führerscheinbesitzes einhalten. Diese Bedingungen werden von Yescapa festgelegt oder - im Falle eines Vermieters mit eigener Vermietversicherung - vom Vermieter selbst.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu behandeln als wäre es sein eigenes. Außerdem muss er alle nötigen Kontrollen und Instandhaltungen vornehmen. Der Mieter muss das Fahrzeug regelmäßig währen des ganzen Mietzeitraums pflegen. Der Mieter ist verpflichtet, während der gesamten Vertragsdauer und solange er das Fahrzeug in Besitz hält, eine allgemeine, ständige und regelmäßige Wartung durchzuführen.

Der Mieter hat alle Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs, die durch ihn oder die der im Mietvertrag erwähnten Dritten bzw. durch einen nicht identifizierten Dritten verursacht wurden, zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sauber und in einwandfreiem und fahrtüchtigem Zustand zurückzugeben - mit vollem Kraftstofftank, gereinigter Toilettenkassette sowie nach erfolgter Entleerung des Schmutzwassers und durchgeführter Innen- und Außenreinigung. Diese Bedingungen müssen zumindest denen entsprechen, unter denen das Fahrzeug bei der Anmietung entgegengenommen wurde. In Ermangelung solcher Rückgabebedingungen und sofern auf Seite 3 des Vertrages nichts anderes angegeben, ist der Vermieter berechtigt, Aufwandsentschädigungen gemäß der folgenden Tabelle zu verlangen:

Versäumnis Geldbuße
Toilettenkassette nicht entleert 50 EUR
Frischwasserbehälter nicht aufgefüllt 5 EUR
Grauwasser nicht entleert 15 EUR
Außenreinigung von Verschmutzungen (z.B. Karosserie, Felgen, Windschutzscheibe), die bei Übergabe nicht vorhanden waren. 15 EUR
Innenreinigung von Verschmutzungen (Küche und Bad, ungekehrte Böden, Vorhandensein von Abfällen), die bei Übergabe nicht vorhanden waren. 40 EUR bei einem Campingbus
80 EUR bei Kastenwagen und Wohnmobilen

Diese Entschädigungen ergeben sich durch den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe im Vergleich zu dem zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gemeldeten Sauberkeitszustand. Verstößt der Mieter zudem gegen vom Vermieter in seiner Anzeige festgelegte Regeln an Bord, können folgende Entschädigungen verlangt werden:

Regeln an Bord Geldbuße
Rauchverbot 50 EUR
Mitnahme von Haustieren 50 EUR

Sollte der Verschmutzungszustand des Fahrzeugs jedoch den Einsatz einer professionellen Reinigungsfirma erfordern, muss diese Leistung zuvor von Yescapa genehmigt werden, indem Fotos vorgelegt werden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des Mieters aufgenommen wurden. Wenn die Notwendigkeit der professionellen Reinigung von Yescapa genehmigt wird, wird sie auf Kosten des Mieters gegen Vorlage einer Rechnung durchgeführt. Diese Leistung kann nicht mit einer der oben genannten Strafen kumuliert werden. Wenn die Notwendigkeit einer Reinigung nicht genehmigt wird, muss sich der Vermieter auf die in dieser Klausel genannten Reinigungsgebühren beschränken.

Der oder die Beträge sind direkt am Tag der Rückgabe zu Gunsten des Vermieters zu bezahlen. Im Falle eines Fahrzeugstillstandes, der den Mieter zur Unterbrechung der Vermietung verpflichtet, kann der Vermieter, wenn der Fahrzeugstillstand auf einen vom Mieter verursachten Missbrauch oder Unfall zurückzuführen ist, von der vom Mieter geleisteten Kaution den in den vorliegenden Klauseln vorgesehenen Reinigungsbetrag einbehalten. Wenn die Ursache für den Stillstand zufällig oder unbestimmbar ist, darf der Vermieter kein Geld für die Reinigung einbehalten. Die im Rahmen des Mietvertrages geleistete Kaution kann zur Durchführung einer solchen Maßnahme verwendet werden. Wenn der Fahrzeugstillstand auf normalen Verschleiß oder Fahrlässigkeit des Vermieters mit der regelmäßigen Wartung zurückzuführen ist, kann der Vermieter weder eine Entschädigung für die Innen- oder Außenreinigung verlangen noch irgendeinen Betrag einbehalten, da der Mieter aufgrund des Fahrzeugstillstandes nicht in der Lage ist, die Reinigung unter optimalen Bedingungen durchzuführen.

Die Strafen und Verpflichtungen des Mieters in Bezug auf die Sauberkeit des Fahrzeugs gelten nicht, wenn eine Reinigungsgebühr vom Vermieter standardmäßig in der Reservierung enthalten ist. In diesem Fall sind die Felder Innen- und Außenreinigung des Mietvertrags auf dem Rückgabeprotokoll nicht anwendbar und müssen als solche auf dem Papiervertrag und zufriedenstellend auf dem digitalen Vertrag gekennzeichnet werden. Der Vermieter verzichtet auf alle Strafgebühren für mangelnde Sauberkeit, sobald er die Option dieser Reinigungspauschale aktiviert.

Der Mieter darf die Vermietung nur dann abbrechen, wenn die Pannenhilfe dies aufgrund einer Panne entschieden hat. Sollte der Mieter die Vermietung aus irgendeinem anderen Grund abbrechen, verliert er automatisch den Anspruch auf Rückerstattung der Kaution und ist für die Rückführung des Fahrzeugs zum Wohnsitz des Vermieters sowie für Schäden am Fahrzeug bis zur Rückführung des Fahrzeugs zum Wohnsitz des Eigentümers finanziell verantwortlich.

Die Nutzung des Fahrzeugs für die gesamte Mietdauer ist nur in den Ländern erlaubt, die bei der Reservierungsanfrage angegeben wurden. Im Fall, dass der Mieter die vom Vermieter in seiner Anzeige angegebenen Bedingungen bzw. Einschränkungen nicht respektiert, ist der Mieter zu einer finanziellen Sanktion von fünfzig (50) Euro verpflichtet, die vom Vermieter von der Kaution abgezogen werden. Kommt es, obgleich Reisen ins Ausland vom Vermieter untersagt sind und wenn keine schriftliche Zustimmung des Eigentümers zu Fahrten ins Ausland vorliegt, im Ausland zu einer Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs infolge einer Panne oder eines Unfalls, hat der Mieter zusätzliche Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zu tragen. Dasselbe gilt, wenn zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage keine Angaben über das oder die besuchten Länder gemacht wurden.

Der digitale Mietvertrag ist über die App des Vermieters in seiner Sprache verfügbar und der Vertrag in Papierform über das Yescapa-Benutzerkonto in der vom Nutzer gewählten Sprache. Wenn die Anmietung in Portugal stattfindet, muss der Mieter per gesetzlicher Verpflichtung einen Mietvertrag in portugiesischer Sprache mitführen. Das Über- bzw. Rückgabeprotokoll muss zwingend am Tag der Abreise und der Rückkehr ausgefüllt werden.

Für den Fall, dass das Fahrzeug während der Mietzeit entstandene oberflächliche Schäden ästhetischer Art (siehe Tabelle unten) aufweist, sollte der Vermieter eine Reparatur anstelle eines Austauschs des betroffenen Elements bevorzugen. Die Kosten für diese Reparatur müssen von Mieter getragen werden. Als oberflächliche Schäden ästhetischer Art gelten Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, die nicht von der Mietversicherung abgedeckt sind, wie z. B. die folgenden:

Art oberflächlicher Schäden Verortung des Schadens
Nicht entfernbare Flecken (Kaffee, Öl, Kaugummi, etc.) Schäden an Stoffen (Sitze, Kissen, Matratzen, Vorhänge) oder andere Arten von Oberflächen
Kratzer Jede Art von Oberfläche wie Türen, Trennwände, Schränke, Böden, etc.
Splitterungen Empfindliche Oberflächen wie Spülen, Spülbeckenabdeckungen, Duschen, Lampen, Tische usw.
Schrammen Trennwände, Türen, Schränke, Tür- oder Kastengriffe, etc.
Kleine Brennflecken (durch Zigaretten, Wasserkocher, Kaffeemaschinen etc.) Tisch, Arbeitsfläche, Stoffe (Kissen, Sitz, Matratze), Böden, etc.
Durchlöcherung Böden (Linoleum), Stoffe (Kissen, Sitze, Matratzen) und andere Oberflächen.

Wenn es nicht möglich ist, oberflächliche Schäden ästhetischer Art zu beheben, ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und dem ursprünglichen Preis des Elements:

  • wenn der Wert des betroffenen Elements weniger als 50 € beträgt: Der Mieter muss den Gegenstand ersetzen oder einen Betrag hinterlassen, der dem Preis eines Ersatzgegenstandes entspricht.
  • Wenn es sich um ein Element mit einem Wert von mehr als 50 EUR handelt: Yescapa führt eine Mediation zwischen den Parteien durch anhand von Kriterien wie: Größe des Schadens im Verhältnis zur beschädigten Fläche, Funktionalität des beschädigten Elementes, ursprünglicher Wert des beschädigten Elementes. Diese Kriterien sind nicht zwingend die einzigen und werden von Yescapa im Hinblick auf jeden einzelnen Fall erweitert bzw. festgelegt und mitgeteilt. Jegliche Zahlung in Verbindung mit einem als ästhetisch eingestuften Schaden, die der Mieter zu tragen hat, darf 150€ nicht überschreiten. Sobald ein Urteil bezüglich des ästhetischen Schadens gefällt wurde, verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung und die mitgeteilten Fristen einzuhalten.

Sollte sich ein ästhetischer Schaden als versteckter Schaden herausstellen, d.h. das Element wurde "überdeckt", um den Schaden zu verbergen, so liegt die Verantwortlichkeit beim Mieter und dieser muss den Betrag der Reparaturen bezahlen.

Der Mieter darf keine Veränderung, weder im Inneren noch am Äußeren des Fahrzeugs vornehmen, außer wenn dies vom Vermieter ausdrücklich erlaubt wurde. Der Mieter muss die Füllstände der verschiedenen Flüssigkeiten im Wohnmobil überprüfen und kontrollieren: Motoröl, Wasser, Abwasser, Lenkungsflüssigkeit, Scheibenreinigungsflüssigkeit und Kühlmittel. Der Mieter muss dise Instandhaltungsarbeiten tätigen, sobald diese nötig werden.

Der Mieter muss regelmäßig den Luftdruck der Reifen des gemieteten Fahrzeugs überprüfen. Sollte der Luftdruck nicht angepasst sein, muss der Mieter die Reifen auf die in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Fahrzeugs angegebenen Druckniveaus aufpumpen. Die Anleitung ist dem Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs mitzugeben.

Der Mieter muss diverse Gegenstände auswechseln oder auffüllen, die während des Mietzeitraums aufgebraucht oder benutzt wurden wie zum Beispiel Scheibenwischer, Toilettenpapier, Glühbirnen, Batterien etc. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine eigene Fahrlässigkeit oder der von Dritten während der Mietzeit des Fahrzeugs verursacht wurden. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle Schäden, die durch das Befüllen des Tanks mit unsachgemäßem Kraftstoff, das fehlerhafte Befüllen des Kraftstofftanks mit Wasser oder das Befüllen des Wassertanks mit Kraftstoff entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, den Beleg der letzten Tankfüllung aufzubewahren, um ihn bei der Rückgabe vorzulegen. Falls sich die falsche Art von Kraftstoff im Fahrzeug befindet, muss der Mieter einen Nachweis über die Tankung mit dem korrekten Kraftstoff bei der letzten Tankfüllung vorlegen. Andernfalls gilt der Mieter als haftbar und muss für die Reinigung sowie für mögliche Folgeschäden aufgrund des falschen Kraftstoffs aufkommen.

Für alle von der Polizei während der Mietzeit festgestellten Verkehrsdelikte haftet der Mieter strafrechtlich. Die Strafen (Strafzettel, Punkteentzug....) sind ausschließlich Sache des Mieters für jeden Verstoß, der während der Vermietdauer mit dem gemieteten Fahrzeug gemeldet wird. Yescapa behält sich das Recht vor, die Dokumente (Personalausweis und Führerschein) an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, damit sie dem Mieter zugeordnet werden können, der für die Verkehrsdelikte verantwortlich ist - nach Vorlage des vom Vermieter erhaltenen Nachweises der Verkehrsstrafen.

Für alle Innen- und Außenschäden des gemieteten Fahrzeugs kann Yescapa den Vermieter nach einem zweiten Kostenvoranschlag fragen, um die Kosten zu vergleichen, sollte die Plattform Yescapa dies für nötig halten - vorausgesetzt der Zustand des Fahrzeuges erlaubt einen Transport in eine zweite Werkstatt.

Wenn der Kostenvoranschlag für die Reparatur niedriger ist als die Selbstbeteiligung, kann ein Gutachten des Fahrzeugs nicht von der Versicherung gestellt werden. Das Gleiche gilt für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. In diesen beiden Fällen geht der Betrag der Reparaturen ausschließlich zu Lasten des Mieters, wenn dieser nach Vorlage eines Kostenvoranschlages oder einer Rechnung dafür verantwortlich ist.

Bei Schäden an einem Fahrzeug, das älter als 10 Jahre ist (und das beschädigte Teil in den letzten 10 Jahren nicht ersetzt wurde) kann jedoch ein auf das Fahrzeugalter bezogener Koeffizient angewendet werden, um die Reparaturkosten zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Dies erfolgt nach dem Prinzip des Wertverlustes eines Fahrzeugs aufgrund von Nutzung, Alter oder technischen Fortschritts. Diese Aufteilung des zu zahlenden Betrages kann - sofern kein Gutachten vorliegt - ab dem elften Jahr auf beschädigte Gegenstände angewandt werden, und zwar bis zu 5% pro zusätzlichem Jahr und einem Maximalwert von 50%. Die Arbeitskosten für die Reparatur und die Mehrwertsteuer gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.

Darüber hinaus kann im Falle der Verschlimmerung eines Schadens, d.h. wenn das beschädigte Element bereits einen sichtbaren Schaden auf dem Übergabeprotokoll beinhaltet und es unmöglich ist, den besagten Schaden zu reparieren, was zu einem obligatorischen Ersatz des beschädigten Elements führt, ein Gutachten des Fahrzeugs nicht durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug vor Reisebeginn bereits zu schwerwiegende Schäden aufweist. In Ermangelung eines Fahrzeuggutachtens behält sich Yescapa das Recht vor, eine Aufteilung des zu zahlenden Betrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu untersuchen, entsprechend des Ausmaßes des ursprünglichen Schadens, bis zu einem Maximum von 50% zwischen Vermieter und Mieter. Im Falle von unzureichenden Elementen (Fotos, Videos), um die ursprüngliche Abnutzung abzuschätzen, geht der Betrag ausschließlich zu Lasten des Mieters.

Bei einer Beschädigung wird die Reparatur des/der beschädigten Elements/e immer dem Austausch vorgezogen. Wenn das/die beschädigte(n) Element(e) jedoch irreparabel sind, muss es/müssen sie im Neuzustand ersetzt werden.

Dies gilt selbst dann, wenn der Schaden ein einzelnes Teil oder ein einzelnes Element betrifft, das nicht repariert oder ausgetauscht werden kann. Wenn ein kleiner Schaden dazu führt, dass ein Element unbrauchbar wird, muss das gesamte Element ersetzt werden. Die Kosten für den Austausch sind ausschließlich von der verantwortlichen Partei zu tragen, außer wenn das defekte Element älter als 10 Jahre ist. In diesem Fall ermöglicht der Fahrzeugalter-Koeffizient von 5% pro Jahr ab dem elften Jahr die Aufteilung des Betrags zwischen dem Eigentümer des Fahrzeugs und dem verantwortlichen Mieter. Eine solche Kostenaufteilung kann maximal 50% zwischen den Parteien betragen. Die Arbeitskosten für die Reparatur und die Mehrwertsteuer gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.

Im Falle einer Unterbrechung der Reise aufgrund einer Panne oder einem Vorfall, bei dem die Verantwortung beim Mieter liegt oder noch zu bestimmen ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung. Möchte der Mieter ein Ersatzfahrzeug für seine Weiterreise mieten, so erfolgt diese neue Vermietung sowie die damit verbundenen Zahlungen wie z.B. die Kaution, auf Kosten des Mieters.

Die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können vom Mieter zurückgefordert oder vom Kautionsbetrag einbehalten werden, wenn der Vermieter einen Zahlungsnachweis vorlegt. Wenn der Vermieter zum Standort des Fahrzeuges reisen muss, um dieses rückzuführen, trägt der Mieter die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs, wenn er für die Ursache des Stillstands des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Die Vermietung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, eine möglichst genaue Fahrzeugübergabe und -Rückgabe durchzuführen, um alle wichtigen Elemente schriftlich zu erfassen. Diese Übergabe- und Rückgabeprotokolle werden zwischen den Parteien erstellt und haben den gleichen Beweiswert; die Beweislast liegt bei der Partei, die die Richtigkeit der besagten Protokolle bestreitet.

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich am Tag der Übergabe befindet.

Wenn nicht anderweitig im Übergabeprotokoll zwischen den Vertragsparteien festgehalten, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrzeug sauber und in einwandfreiem Zustand erhält. Sobald der Mieter das Fahrzeug in Besitz nimmt, ist er für dessen Nutzung, Kontrolle und Schutz verantwortlich. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird davon ausgegangen, dass dem Vermieter das Fahrzeug sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben wird. Im Falle von Schäden, die im Zuge der Fahrzeugrückgabe gemeldet werden, und deren Richtigkeit der Mieter bestreitet, liegt es am Mieter, die notwendigen Nachweise für seine Nichtverantwortlichkeit hinsichtlich des Schadens (der Schäden) zu erbringen. Sonst kann er sich seiner Verantwortung nicht entledigen.

Benutzungsrecht

Der Mieter nutzt das Fahrzeug gewissenhaft und unter normalen und vorgesehenen Nutzungsbedingungen.

Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung oder der geltenden Vorschriften strikt einzuhalten.

Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug zu benutzen:

  • zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und als Fahrschule;
  • das Mitführen von Personen oder Waren gegen Entgelt ;
  • zur Teilnahme an jeder Form von humanitärem Konvoi ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters;
  • um sich während der Mietdauer in ein Kriegsgebiet oder ein Gebiet mit bewaffnetem Konflikt zu begeben ;
  • um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, zu schleppen oder in irgendeiner Weise zu bewegen;
  • überlastet mit einer Anzahl von Personen oder einer Nutzlast, die die vom Hersteller angegebenen Werte und Vorschriften überschreitet;
  • zum Transport von brennbaren, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen;
  • um jegliche Art von Vergehen zu begehen.

Die Zahlung einer eventuellen Entschädigung aufgrund einer Fehlfunktion der Ausstattungselemente, wie in Artikel 8 geschildert, hängt von der Einhaltung des Prozesses durch den Mieter ab.

Das Mietfahrzeug kann zur Sicherheit des Eigentümers und des Mieters mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein. Der Eigentümer darf dieses Gerät nicht verwenden, um die Privatsphäre des Mieters zu verletzen. Sollte der GPS-Tracker eine vom Mietvertrag ausgeschlossene Geolokalisierung aufzeichnen, wie z. B. ein nicht gemeldetes besuchtes Land oder einen der oben aufgeführten Punkte, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Mieter kann rechtlich und finanziell für Schäden und/oder andere Folgen haftbar gemacht werden, sollte dieser sich an einem nicht gemeldeten Ort oder durch den vorliegenden Vertrag verbotenen Ort befinden.

Versicherung

Versicherung und Pannenschutz entsprechen den zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage angegebenen, gegen Bezahlung der Reservierung abgeschlossenen und auf dem Mietvertrag angegebenen Bedingungen.

Schadensfall: Bei Schäden wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Feuer, Wildschäden oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei oder Gendarmerie zu verständigen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Mieter, einen Bericht über die Bedingungen, unter denen der Schaden entstanden ist, zu erstellen oder erstellen zu lassen. Im Falle eines solchen Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer und Yescapa unverzüglich schriftlich per E-Mail zu informieren.

Wird vom Mieter ein Unfallbericht erstellt, so muss dieser am Unfallort zusammen mit dem anderen am Unfall beteiligten Fahrer gemäß den geltenden Vorschriften ausgefüllt werden, ohne dass ein Element umgangen oder ignoriert wird oder unvollständig, falsch oder schwer lesbar angegeben wird. Besondere Genauigkeit ist bei den Skizzen geboten. Wenn der Unfall mehrere Fahrzeuge betrifft, muss der Mieter einen Unfallbericht mit den Fahrern aller betroffener Fahrzeuge erstellen. Im Falle der Weigerung des Unfallgegners, den Unfallbericht auszufüllen oder zu unterzeichnen, muss zumindest das Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeugs vom Mieter festgehalten werden. Der Mieter muss dann versuchen, Aussagen von Zeugen zu erhalten oder die Intervention eines Polizei- oder Gendarmerieoffiziers beantragen.

Dieser ordnungsgemäß ausgefüllte Unfallbericht muss der Versicherungsgesellschaft spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner vorherigen Vorlage und Bestätigung durch den Vermieter übermittelt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die oben genannte vorgeschriebene Frist einzuhalten.

Pannenhilfe

Die Reise-Assistance kann an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, d. h. wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, das Fahrzeug nicht mehr anspringt oder das Fahrzeug nicht mehr sicher gefahren werden kann. Der Mieter ist verpflichtet, die Schritte zu befolgen, die in dem mit dem Versicherungsnachweis erhältlichen Verfahren bei einem Vorfall beschrieben sind. Bei Ausfall eines Geräts informiert der Mieter den Vermieter, um festzustellen, ob eine Überführung des Fahrzeugs in einer Werkstatt erfolgen muss.

Die Kaution kann zur Deckung der Reparaturkosten im Schadensfall verwendet werden. Sie kann auch zur Deckung des Selbstbehalts verwendet werden und dient ebenso zur Deckung von Kilometerüberschreitungen und allen Beträgen, die der Mieter dem Vermieter gemäß den Bedingungen des Mietvertrages schuldet. Die Verwaltung der Kaution ist abhängig von der Unterzeichnung des Mietvertrages inkl. Übergabe- und Rückgabeprotokoll durch beide Parteien (Mieter und Vermieter).

Für den Fall, dass die Kaution vom Vermieter verwaltet wird :

Der Vermieter erhält die Kaution, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist. Die Kaution kann entweder per Überweisung, Bargeld oder jeder anderer Zahlungsart bezahlt werden, die vorab zwischen Vermieter und Mieter abgesprochen wurde. Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung abzulehnen wenn der Mieter am Abreisetag keine Kaution hinterlegen kann. Der Mieter erhält in diesem Falle keinerlei Rückerstattung.

Sind am Fahrzeug nach der Reise keine Schäden vorzufinden verpflichtet sich der Vermieter die Kaution bei Rückgabe des Fahrzeugs wieder zurückzugeben.

Sollte das Fahrzeug einen oder mehrere Schäden aufweisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution so lange zu behalten, bis dieser über die Kosten der durchzuführenden Reparaturen informiert ist. Der Betrag der einbehaltenen Kaution muss im Mietvertrag an entsprechender Stelle vermerkt werden.

Bei Überschreitung der Kilometerpauschale, fehlendem Kraftstoff, Verspätung des Mieters von mehr als zwei Stunden und/oder nachgewiesener Fahrlässigkeit (siehe Artikel 9) muss der Vermieter den für die oben genannten Fälle angegebenen Betrag gemäß diesen Vertragsklauseln einbehalten, nachdem er dies im Rückgabeprotokoll, das von beiden Parteien zwingend zu unterzeichnen ist, angegeben hat.

Die Kaution kann zur Deckung von Mautgebühren oder Bußgeldern verwendet werden, die der Mieter bei der Rückgabe angibt. Wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine Vorkehrungen getroffen werden und dem Vermieter Mautgebühren und/oder Bußgelder zu Terminen in Rechnung gestellt werden, die dem betroffenen Mietzeitraum entsprechen, bleibt der Mieter für diesen Betrag haftbar und für alle damit verbundenen Strafen verantwortlich (Entzug der Fahrerlaubnis...).

Die Kaution darf vom Vermieter weder ganz noch teilweise einbehalten werden, wenn Yescapa ihm mitteilt, dass er den Betrag ganz oder teilweise an den Mieter zurückerstatten soll. Wird die Kaution nicht innerhalb der schriftlich mitgeteilten Frist zurückerstattet, übernimmt der Vermieter seine Verantwortung gegenüber den zuständigen Behörden. Yescapa verpflichtet sich, die Anzeige eines Vermieters, der eine Kaution missbräuchlich einbehält, im Rahmen der Mediation zu deaktivieren. Für den Fall, dass Yescapa nicht innerhalb der für die Schadensmeldung vorgesehenen Frist über die Einbehaltung der Kaution informiert wurde, kann eine Mediation nicht garantiert werden.

Für den Fall, dass die Kaution von Yescapa verwaltet wird :

Der Mieter ermächtigt Yescapa ausdrücklich, die fälligen Beträge bis zu 2000 € einzuziehen. Wenn das Fahrzeug eine oder mehrere Anomalien aufweist, hat der Vermieter 24 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs Zeit, um Yescapa zu informieren, sowie 3 Arbeitstage für das Vorlegen eines Kostenvoranschlages. Sollte es dem Vermieter aus einem nicht von ihm verantworteten Grund nicht möglich sein, innerhalb der vorgegebenen Frist einen Kostenvoranschlag vorzulegen, kann Yescapa den Parteien eine andere Frist nennen. Die auf diese Weise gemeldeten Anomalien müssen mit denjenigen übereinstimmen, die auf den beiden entsprechenden, ordnungsgemäß ausgefüllten und von beiden Parteien unterzeichneten Exemplaren des Mietvertrages aufgeführt sind. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter bei Rückgabe des Fahrzeuges persönlich eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Summe der Entschädigung weniger als 100 Euro ist.

Unabhängig davon, wie die Kaution verwaltet wird, ist der Mieter, wenn er für einen Schaden und/oder eine Strafe verantwortlich ist, für den Gesamtbetrag und die Bezahlung dessen verantwortlich, auch wenn dieser höher ist als die Kaution.

Die einvernehmliche Einigung ist die zu bevorzugende Option für ein schnelles Management von Schäden oder Vertragsverletzungen. Die Hinterlegung der Kaution und die Angaben in den vorliegenden Vertragsbedingungen ermöglichen es den Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt zwischen den Parteien kommen, bietet Yescapa einen Mediationsservice an. Unser Team verfügt jedoch nicht über die Kompetenz eines Rechtsexperten und bietet die Mediationsleistung auf der Grundlage dieser Klauseln und seiner Erfahrung als Vermittlungsplattform an. Die Einschaltung unseres Vermittlungsdienstes wird der verantwortlichen Partei mit neunundvierzig Euro (49€) in Rechnung gestellt oder zu gleichen Teilen zwischen dem Eigentümer und dem Mieter aufgeteilt, wenn der Schaden nicht formell einer der Parteien zugeordnet werden kann.

Im Falle eines Scheiterns der Mediation bleibt die Einbeziehung eines zuständigen Gerichts möglich. Die Vertragsparteien können sich an einen zuständigen Richter wenden, der für Streitigkeiten unter 4000 € zuständig ist.

Im Rahmen der von Yescapa angebotenen Vermittlung verpflichten sich der Mieter und der Eigentümer, die angegebenen Fristen der Schadensmeldung einzuhalten. Diese Vermittlung kann nur unter Einhaltung der genannten Fristen durchgeführt werden.

Standardmäßig kann die von Yescapa durchgeführte Mediation nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Arbeitstage für ein und dieselbe Schadenmeldung dauern. Die Parteien verpflichten sich, die bei der Schließung des Falles angekündigte Entscheidung zu respektieren, indem sie die von unserem Team angegebenen Fristen, die vorgesehenen Entschädigungen sowie die Rückerstattung der Kaution, falls vorhanden, gemäß den angegebenen Anweisungen einhalten. Im Falle einer Anfechtung der Schließung des Falles riskiert der/die Anfechtende/n die Deaktivierung seines/ihres Benutzerkontos und ggf. der Fahrzeuganzeige. In bestimmten Fällen kann das Yescapa-Team eine Bearbeitungsfrist von mehr als 30 Tagen gewähren. Fälle, die der Versicherung gemeldet werden, unterliegen den Bearbeitungsfristen des Versicherers. Schadensmeldungen, die später als 3 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs und Beendigung der Reservierung erfolgen, können nicht mehr bearbeitet werden.