Inter Partner Assistance

Pannenschutzbrief für Wohnmobile und Camper

Du hast ein Problem auf deiner Reise? Wir sind stets für dich da!

Im Schadensfall kannst du auf Inter Partner Assistance (IPA) - ein Partner von Axa Seguros - zählen. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im technischen Service ist IPA heute der führende der Pannenschutz in Spanien. IPA antwortet jährlich auf über 2.000.000 Anrufe, hilft in 860.000 Fällen pro Jahr und wickelt über 700.000 Schadensfälle ab.

Im Schadensfall steht dir 24 Stunden am Tag ein Service zur Verfügung, um dir im Falle einer Panne oder eines Zwischenfalls während des Mietzeitraums zu helfen.

Pannenschutzbrief

Die Assistance kümmert sich um die Bereitstellung der Materialien für Reparaturen, sowie einen persönlichen Service, der Mietern im Schadensfall beratend zur Seite steht.

  • Die Garantie schützt den Mieter im Falle von Diebstahl oder Panne und stellt einen Pannendienst auf allen Strassen sicher - solange der Unfallsort keine Gefahr für den Rettungsdienst darstellt.
  • Die Assistance ist über 0034 902 05 36 63 erreichbar und dies 7 Tage die Woche, 24 Std. pro Tag.

Der Abschleppdienst ist ab 15 Kilometer Entfernung des Ortes der Anmietung - bis in ganz Europa sichergestellt. Die Reparatur wird - falls möglich - am Unfallsort ausgeführt.

Wer ist versichert

Alle Insassen des Fahrzeuges sind im Schadensfall auf gleiche Weise wie der Fahrer abgesichert - kostenfrei.

Der Versicherungsschutz schließt ebenso den von deinem Fahrzeug gezogenen Anhänger oder Wohnwagen mit ein.

Um von diesen Garantien profitieren zu können, muss der Versicherte entweder in Spanien leben, oder einen spanischen Pass besitzen. Seine Reise darf nicht länger als 60 Tage dauern.

Dienstleistungen im Schadensfall (Diebstahl oder Panne). Wenn das Auto fahruntüchtig ist, muss der Versicherte:

  • Reparation vor Ort organisieren
  • Eine Bereitstellung aller notwendigen Mittel, um eine vollständige Reparatur am Unfallsort zu ermöglichen.

Für diese Reparation vor Ort haben beide Parteien folgende Pflichten:

Versicherungsunternehmen

  • Versand der Sachen, die für die Ausführung der Reparation gebraucht werden.
  • Die Kosten der Reparation

Der Versicherte:

  • Kostenübernahme der Autoteile und anderer Materialien.
  • Kostenübernahme für Kraftstoff, Schmierstoffe und andere, für die Reparatur notwendigen Mittel.

Wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, organisiert die Versicherung die Abschleppung oder den Transport des versicherten Fahrzeuges.

Fahre beruhigt in den Urlaub - Du bist in bester Begleitung!