Vollkaskoversicherung Allianz UK - First Underwriting

Mietversicherung für Wohnmobile und Camper

First Underwriting

Unser Versicherungspartner "First Underwriting Limited" ist ein Versicherungsunternehmen, das sich auf Kfz-, Reise- und Freizeitversicherungen auf dem britischen Markt spezialisiert hat.

  • Gilt für Fahrzeuge, die im Vereinigten Königreich zugelassen sind
  • Versicherung bei Fahrzeugschäden, Glasbruch und Fahrzeugdiebstahl

Garantien

  • Obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Freiwillige Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugschäden mit Selbstbeteiligung. Diese Versicherungsleistung wird bei allen Unfallschäden erbracht, die das Fahrzeug bei einem Zusammenstoß, Diebstahl, Brand, einer Explosion oder einem anderen Unfallereignis erleidet
  • Personenschaden des Fahrers
  • Bauteile des Fahrzeugs (Verkleidung, Boden, Fenster, Türen)
  • Feste Bestandteile des Fahrzeugs (Küche, Schränke, Toilette, Wasser- und Gasanschlüsse, Klimaanlage)

Selbstbeteiligung

Die vertragliche Selbstbeteiligung, die von der Summe der Schäden am Mietfahrzeug, einschließlich Glasbruch, abgezogen wird, beträgt 1500£ für alle Inhaber eines im Vereinigten Königreich oder in der EU ausgestellten Führerscheins und für Inhaber eines internationalen Führerscheins mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Für Fahrer mit einem internationalen Führerschein, die in einem anderen als den zuvor genannten Ländern wohnen, gilt eine vertragliche Selbstbeteiligung von 1700 £.

Bei Diebstahl durch Unterschlagung erhöht sich der Selbstbehalt um 25% des Fahrzeug-Neuwerts oder um £1.500 - je nachdem, welcher Wert höher ist (1700£, wenn der Fahrer dieser Selbstbeteiligung unterliegt).

Der Selbstbehalt wird dann fällig, wenn ein Schadensfall vom Fahrer verursacht wird, oder kein anderer Verursacher ausgemacht werden kann. Pro Schadensfall fällt ein Selbstbehalt an. Es ist also möglich, dass mehrere Selbstbehalte anfallen wenn es zu mehreren Schäden in einem Mietzeitraum kommt.

Bedingungen

Konditionen, damit das Fahrzeug versichert werden kann :

  • Deckt in Großbritannien zugelassene Fahrzeuge mit einem Fahrzeugwert von £5 bis £80K und einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5T
  • Regelmäßige Hauptuntersuchung je nach vorgeschriebenen Regelungen.

Konditionen, damit Fahrer versichert werden können:

  • Der Fahrer muss zwischen 25 und 73 Jahre alt sein
  • Der Fahrer muss seit mehr als 2 Jahren in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Es werden Führerscheine von Großbritannien, den EU-Mitgliedsstaaten sowie internationale Führerscheine aus den USA, Kanada, Neuseeland und Australien akzeptiert. Sollten Sie einen Führerschein aus einem anderen Land besitzen, wenden Sie sich bitte an unser Yescapa-Team.
  • Es werden maximal zwei Fahrer unter den oben genannten Bedingungen versichert. Die Fahrer müssen vor der Abfahrt auf dem Mietvertrag angegeben werden.

Eingeschränkte Fahrerlaubnis:

Sollte der Fahrer in der Vergangenheit einen Punktabzug infolge einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufweisen, muss von Yescapa geprüft werden, ob der Fahrer für die Versicherung zugelassen werden kann. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Yescapa.
Bei Fahreinschränkungen in Zusammenhang mit Versicherungsdelikten, fahrlässigen Fahrverstößen, Missbrauch des Führerscheins sowie unfallbedingte Verstöße ist eine Fahrerzulassung nicht möglich. Für weitere Informationen, lesen Sie den Abschnitt "Ausnahmen der Versicherungsleistungen".

Zu den britischen Führerscheinen:

Alle zu meldenden Informationen wurden der DVLA (Driver and Vehicle Licensing Agency - in Großbritannien verantwortlich für die Ausstellung des Führerscheins) mitgeteilt und werden von unserem Yescapa-Team vor der Abfahrt geprüft.

Nutzung

  • Nur private Reisen
  • Maximaler Aufenthalt außerhalb von Großbritannien: 15 Tage pro Vermietung.
  • Die Versicherung bietet einen umfassenden Schutz bei Reisen in die folgenden Länder: Großbritannien, Nordirland, Isle of Man, die Kanalinseln, alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Liechtenstein und Island. Jedes andere Reiseziel ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
  • Bei Reisen außerhalb Großbritanniens (siehe oben) muss eine von Yescapa zur Verfügung gestellte grüne Versicherungskarte während der Mietdauer im Fahrzeug mitgeführt werden
  • Die Vermietung muss in Großbritannien beginnen und enden
  • Der Versicherungsschutz ist ausschließlich auf die Mietdauer beschränkt.

Ausnahmen der Versicherungsleistungen

Abgedeckt sind Schäden im Schadensfall, d.h. infolge eines zufälligen, plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses, das sich während der Vermietung eines über Yescapa gemieteten Fahrzeugs ereignet hat und dessen Reparaturkosten den Betrag des vereinbarten Selbstbehalts übersteigen. Schäden, die durch Missbrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, sind von der Deckung ausgeschlossen.

Manche Fahrer sind entsprechend bestimmter Kriterien von den Leistungen des Versicherungspartners ausgeschlossen:

Bezüglich der Fahrvergangenheit des Fahrers müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Nicht mehr als ein selbstverschuldeter Schadensfall in den letzten drei Jahren pro Fahrer
  • Nicht mehr als zwei nicht selbstverschuldete Schadensfälle in den letzten drei Jahren
  • Keine Beanstandung aufgrund von Brand oder Diebstahl in den letzten 3 Jahren

Bezüglich der Versicherungsbilanz des Fahrers müssen folgende Punkte eingehalten werden:

  • Dem Fahrer wurde keine Kfz-Versicherung abgelehnt oder deren Aufrechterhaltung verweigert
  • Dem Fahrer wurde in der Vergangenheit keine Versicherung gekündigt
  • Der Fahrer kann keine Verschärfung der Versicherungsbedingungen oder Erhöhung der Prämie gegenüber einer früheren Police verzeichnen
  • Der Fahrer wurde nicht wegen einer Straftat verurteilt oder angeklagt (Urteil ausstehend), ausgenommen einer Verurteilung für ein Fahrdelikt

Manche Berufe sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

Die Fahrer dürfen keine der folgenden Berufstätigkeiten (Voll- oder Teilzeit) ausüben:

  • Auktionäre (z. B. Kaufleute, Markthändler, Verkäufer von Secondhand-Kleidung und alle damit verbundenen Tätigkeiten)
  • Schrotthändler, Autoverwerter (Abbruch) oder Streikbrecher
  • Tipper oder Wetter, die mit Geld- und Glücksspielen hauptberuflich Geld verdienen (außer geistlich Angestellte);
  • Hochleistungssportler;
  • Tätigkeit in der Entertainment-Industrie
  • Militär (außer aus dem Vereinigten Königreich)
  • Studenten;
  • Arbeitssuchende
  • Influencer in sozialen Medien (außer First Underwriting Limited hat seine Zustimmung signalisiert)

Vertrag zur Mietversicherung

Sie können die Allgemeinen Vertragsbedingungen hier herunterladen :

Allgemeine Geschäftsbedingungen herunterladen