Vollkaskoversicherung Tranquilidade in Portugal - Caravela

Mietversicherung für Wohnmobile und Camper

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Unser Partner Caravela ist einer der führenden Versicherer in Portugal, dieser arbeitet mit Yescapa zusammen, um Vermietungen von Wohnmobilen und Campern in Portugal zwischen Privatpersonen bestens abzusichern.

  • Kompletter Versicherungsschutz im Fall von selbstverschuldeten oder nicht selbstverschuldeten Schäden, Diebstahl, Brand, Glasbruch und 24/7 Hilfe im Fall einer Panne oder eines Unfalls.

Garantien

Die Versicherungsleistungen für einen entspannten Urlaub:

  • Obligatorische Haftpflichtversicherung bis 7 290 000 € ;
  • Pannenschutz 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ;
  • Rechtsschutz
  • Kapitalgarantie bis zu 75.000 € für Schäden, die durch Aufprall, Kollision, Überschlag, Brand, Diebstahl, Sturm, Naturereignisse oder Vandalismus verursacht wurden;
  • Personenschäden des Fahrers ohne Selbstbeteiligung und bis zu einer Höhe von 1250 €;
  • Glasbruch (bis zu 1500€).

Selbstbeteiligungen

Bei selbstverschuldeten Schäden oder Schäden mit einem nicht identifizierten Dritten wird ein Versicherungsselbstbehalt erhoben.

Die Selbstbeteiligung bei Glasbruch beträgt 150€ beim Ersatz des Glaselements und ohne Selbstbeteiligung bei Reparatur (mit einer Obergrenze von 1000€ für die Reparatur). Im Falle eines Glasbruchs, der auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist, gilt der Versicherungsschutz nicht.

Bei anderen Schäden beträgt die Selbstbeteiligung 1500€ pro Ereignis. Diese Selbstbeteiligung kann auf 700€ reduziert werden, wenn während des Buchungsprozesses der Zusatzschutz gebucht wird.

Der Selbstbehalt wird dann fällig, wenn ein Schadensfall vom Fahrer verursacht wird, oder kein anderer Verursacher ausgemacht werden kann. Pro Schadensfall fällt ein Selbstbehalt an. Es ist also möglich, dass mehrere Selbstbehalte anfallen wenn es zu mehreren Schäden in einem Mietzeitraum kommt.

Bedingungen

  • Mindestens 25 Jahre alt sein ;
  • Seit mehr als 3 Jahren in Besitz eines gültigen Führerscheins sein ;
  • Sie müssen seit mindestens drei Jahren eine Versicherung für zwei oder vier Räder abgeschlossen haben (im Falle eines Schadens mit einem Dritten muss ein Dokument vorgelegt werden, andernfalls wird eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 500€ pro Schadensfall erhoben);
  • Sie hatten seit mindestens 3 Jahren keine Schadensfälle mit erschwerenden Umständen. (wird von den Versicherern im Schadensfall geprüft).

Nutzung

Die Versicherungsleistungen decken private Reisen mit Ausnahme von kostenpflichtigem Personen- und/oder Warentransport. Diese Reisen sind in den folgenden Ländern erlaubt :

  • Europa: Portugal, Frankreich, Spanien, Italien, Malta, Schweiz, Andorra, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Deutschland, Großbritannien, Litauen, Lettland, Estland, Dänemark, Finnland, Gibraltar, Schweden, Norwegen, Island, Irland, Polen, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Tschechien, Slowakei, Rumänien, Ungarn, Bulgarien.

Ausnahmen der Versicherungsleistungen

Abgedeckt sind Schäden im Schadensfall, d.h. infolge eines zufälligen, plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses, das sich während der Vermietung eines über Yescapa gemieteten Fahrzeugs ereignet hat und dessen Reparaturkosten den Betrag des vereinbarten Selbstbehalts übersteigen. Manche Fahrzeugelemente sind von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen:

  • Abnehmbare Haushaltsgeräte
  • Fahrzeuge und Ausrüstung, die im Kofferraum, auf Dachträgern oder Fahrrad- bzw. Motorradträgern transportiert werden;
  • Schäden an Reifen durch Durchstechung, Bremsen oder Reifenpanne;
  • Zubehör oder Elemente, unabhängig davon, ob es sich um Originale der Marke handelt oder nicht, die nicht befestigt sind;
  • Haushaltsgeräte wie Geschirr, Gläser, Besteck und ähnliche Artikel, elektrische Haushaltskleingeräte, Stühle, Tische und ähnliche Artikel sowie andere Einrichtungsgegenstände aus dem Fahrzeuginneren;
  • Persönliche Gegenstände, die im Zuge eines Einbruchs aus dem Fahrzeug entwendet wurden, unabhängig davon, ob sie dem Mieter oder dem Eigentümer gehören;
  • Fälle von Diebstahl durch eine Person, die in engem Kontakt mit dem Reisenden steht (z.B. Mitarbeiter, Familienangehöriger);
  • Verlust oder Beschädigung des Anhängers und seines Inhalts;
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen (mechanisch beschädigt), die vom versicherten Fahrzeug gezogen werden;
  • Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen des Vermieters;
  • Schäden am Fahrzeug, deren einzige Ursache eine Überlastung oder Abnutzung ist.
  • Glasbruch an Elementen, die nicht vom Licht durchdrungen werden;
  • Glasbruch, wenn er auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter zurückzuführen ist (falsche Handhabung, unangemessene Nutzung bei offenem Fenster, etc.)
  • Mechanische Pannen;
  • Dachzelte;
  • Antennen und Solarmodule
  • Fahrzeugaufkleber, wenn sie nicht original sind und vom Vermieter angebracht wurden.

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